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Richtlinien, Ausnahmen und Beschwerden

Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Richtlinien rund um die österreichische Vignette, gesetzliche Ausnahmen und den Beschwerdeweg.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)

Das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) ist die rechtliche Grundlage für die Vignettenpflicht in Österreich. Es regelt, welche Fahrzeuge mautpflichtig sind, welche Ausnahmen gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Mautordnung der ASFINAG

Die ASFINAG erlässt auf Basis des BStMG eine Mautordnung, die die konkreten Tarife, Zahlungsmodalitäten und technischen Anforderungen festlegt. Die Mautordnung wird regelmäßig aktualisiert.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Grenzen und Einschränkungen der Vignette

EinschränkungDetails
Keine SondermautstreckenBrennerautobahn, Tunnelabschnitte erfordern separate Maut
KennzeichengebundenNicht übertragbar auf andere Fahrzeuge
Keine RückerstattungGrundsätzlich nach Kauf nicht erstattungsfähig
Nur ÖsterreichGilt nicht in anderen Ländern
Fahrzeugklasse M1, N1, LNur für PKW, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder
Jahresvignette: festes DatumGilt 1. Dez. – 31. Jan., kein wählbares Startdatum
KennzeichenänderungNeue Vignette bei neuem Kennzeichen erforderlich
Technische FehlerBei Datenbankproblemen: Kaufbestätigung als Nachweis

Obwohl wir kein offizielles Portal sind: Beschwerdeweg

Schritt 1: Kontakt zur ASFINAG aufnehmen

Wenden Sie sich zunächst direkt an den ASFINAG-Kundenservice. Beschreiben Sie das Problem klar und präzise. Geben Sie folgende Informationen an: Transaktionsnummer, Kaufdatum, Kennzeichen, Beschreibung des Problems.

Schritt 2: Schriftliche Beschwerde einreichen

Wenn das Problem nicht durch den Kundenservice gelöst werden kann, reichen Sie eine schriftliche Beschwerde ein. Adressieren Sie diese an: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei (Kaufbestätigung, Korrespondenz mit dem Kundenservice).

Schritt 3: Schlichtungsstelle

Wenn Ihre Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (Verbraucherschlichtung Austria) wenden. Diese bietet eine kostenlose außergerichtliche Streitbeilegung an.

Schritt 4: Rechtlicher Weg

Als letztes Mittel können Sie rechtliche Schritte einleiten. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an den ÖAMTC/ARBÖ, die rechtliche Beratung für Mitglieder anbieten.

Strafen bei Verstößen

Wichtig: Das Fahren ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke ist eine Verwaltungsübertretung. Die Mautorgane können Kennzeichen automatisch per Kamera überprüfen. Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette kann eine Ersatzmaut verlangt werden. Bei Nichtzahlung der Ersatzmaut droht eine Anzeige und Geldstrafe.